Beidseitig bekleidete oder beplankte Wand-, Decken- und Dachelemente
Übereinstimmungsnachweis und Übereinstimmungskennzeichnung nach den neuen Landesbauordnungen

Nach den Landesbauordnungen (LBO) steht das Ü-Kennzeichen für den Übereinstimmungsnachweis. Für sämtliche Bauprodukte, die zur Erfüllung der Anforderungen in den LBO von Bedeutung sind gilt die Ü-Kennzeichnung.

Für das Bauprodukt „beidseitig bekleidete Wand-, Decken- und Dachelemente“ wird entsprechend Bauregelliste A, Teil 1, Ziff. 3.3.2 ein Übereinstimmungszertifikat – erteilt von einer bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungsstelle – gefordert. Grundlage für die Übereinstimmungskennzeichnung sind die technischen Regeln, „DIN 1052, Teil -1, -2, -3“ und die „Richtlinie für die Überwachung von Wand-, Decken- und Dachtafeln für Holzhäuser in Tafelbauart nach DIN 1052, Teil -1, -2, -3“. Diese Zertifizierung basiert auf einer kontinuierlichen werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers sowie der Fremdüberwachung durch eine von der Obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannte Überwachungsstelle. Eine solche ist die BMF.


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