
Gütezeichen Stahlsystembau
Voraussetzung für die Kennzeichnung mit dem Gütezeichen Stahlsystembauweise ist eine regelmäßige Kontrolle der Herstellung durch Eigen- und Fremdüberwachung.
Die Güte- und Prüfbestimmungen umfassen den gesamten vertraglich vereinbarten Leistungsumfang zur Erstellung des Gebäudes sowie die vollständige betrieblich und technisch funktionsfähige bauliche Anlage. Dazu überwacht die BMF stichprobenweise zweimal jährlich sowohl die Planung als auch die Herstellung der Gebäude nach den festgelegten Kriterien. Hinzu kommt eine ständige Werkseigene Produktionskontrolle (WEP), welche sicherstellt, dass alle verwendeten Bauprodukte für den jeweiligen Zweck geeignet sind und in der Fertigung entsprechend den bautechnischen und Produktvorschriften verarbeitet werden. Das Gebäude und die dafür vorgefertigten Module müssen so ausgeführt werden, dass sie alle Anforderungen der Landesbauordnungen und des Bauproduktengesetzes erfüllen. Dazu zählen unter anderem Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz und Energieeinsparung.
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