RAL Gütesicherung Holzhausbau
Die Gütegrundlage für das Gütezeichen Holzhausbau besteht aus insgesamt zwei Teilen. In Teil 1 „Herstellung vorgefertigter Bauprodukte“ (RAL-GZ 422/1) wird in den Herstellwerken der Firmen, die Fertighäuser und Holzhäuser produzieren, die Güte der vorgefertigten Elemente durch Eigenüberwachung und zweimal jährlich durch Fremdüberwachung gesichert. Teil 2 „Errichtung von Gebäuden, Montage“ (RAL-GZ 422/2) hingegen sichert die Güte der Ausführung auf der Baustelle durch Eigenüberwachung bei jedem Bauvorhaben und stichprobenartige Fremdüberwachung. Die Gütegrundlage für das Gütezeichen wird in Anpassung an den technischen Fortschritt durch die Güteausschüsse/technischen Ausschuss der beteiligten Gütegemeinschaften ergänzt und weiterentwickelt.
Gütezeichenbenutzer dürfen das Gütezeichen nur für Erzeugnisse verwenden, die den Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen. Auf der anderen Seite sind die Gütegemeinschaften berechtigt und verpflichtet, die Benutzung des Gütezeichens und die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen zu überwachen. Wichtig: Die Kontinuität der Überwachung ist durch einen Überwachungsvertrag mit einer Überwachungsstelle oder einem Prüfbeauftragten nachzuweisen.
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