
Vorteile für Mitglieder
Sehr geehrter BMF-Interessent,
sicher ist Ihnen bekannt, dass für vorgefertigte, beidseitig bekleidete oder beplankte Wand-, Decken- und Dachelemente bauaufsichtlich ein Übereinstimmungszertifikat erforderlich ist.
Die Bundes-Gütegemeinschaft als bauaufsichtlich anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle verleiht dieses Überwachungszertifikat entsprechend Bauregelliste A, Nr. 3.3.2. Darüber hinaus verleihen wir als RAL-Gütegemeinschaft das besonders für den Vertrieb hilfreiche RAL-Gütezeichen „Holzhausbau“. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.guetesicherung-bau.de.
Über das ohnehin erforderliche Übereinstimmungszertifikat sowie die Gütesicherung hinaus bringt Ihnen die Mitgliedschaft in unserer Gütegemeinschaft viele Vorteile:
- Kompetenzzentrum Holzhausbau
Ihr Unternehmen wird von BMF-Mitarbeitern überwacht, die ausschließlich Holz-haushersteller zertifizieren, sodass Sie durch kompetente Spezialisten betreut werden. Neben der Überwachung dürfen Sie selbstverständlich eine ausführliche Beratung in Ihren speziellen Anliegen, wie zum Beispiel bei der Fertigungsoptimierung oder bei Konstruktionslösungen erwarten. - Wir sind für Sie da
Unsere Mitarbeiter sind jederzeit für Sie erreichbar, sodass Sie sich mit Ihren Anliegen auch außerhalb des Rahmens der Überwachung gern an uns wenden können. Wir kümmern uns ganzjährig um Sie. -
Großer Bekanntheitsgrad
Das Gütezeichen genießt in der Öffentlichkeit einen hohen Bekanntheitsgrad und wird als Nachweis von Banken und Versicherungen für die Finanzierung der Bauvorhaben herangezogen. -
RAL-Gütesicherung
Qualitätsbewusste Bauherren fordern eine umfassende Gütesicherung für ihr Haus. Mit den Gütebestimmungen der Gütesicherung Holzhausbau überzeugen Sie Ihre Kunden, und mit unserer Unterstützung vereinfachen Sie die Umsetzung in Ihrem Betrieb. -
Know-how
Durch regelmäßige Betreuung im Rahmen der Überwachung bei Ihnen vor Ort, Seminare und Rundschreiben zu aktuellen Themen sind Sie und Ihre Mitarbeiter ständig auf dem neuesten Stand im Bereich Konstruktion, Technik und Qualität.
Sie sind auf der sicheren Seite:Nach der Erstüberwachung wird über den Aufnahmeantrag entschieden und im positiven Fall das bauaufsichtlich geforderte Übereinstimmungszertifikat sowie das RAL-Gütezeichen Holzhausbau Teil 1 in Form einer Urkunde verliehen. Erst dann werden Ihnen der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr in Rechnung gestellt.






