Die BMF für interessierte Firmen
Als RAL-Gütegemeinschaft verleihen wir das RAL-Gütezeichen „Holzbauteile für Montagebau und Fertighäuser“ auf Grundlage der RAL-Gütesicherung RAL-GZ 422 und sind Zertifizierungs- und Überwachungsstelle entsprechend den Landesbauordnungen.

Die BMF ist Zertifizierungs- und Überwachungsstelle für:

Ü-Zeichen Holztafelbau
Ü-Zeichen Nagelplattenbinder
CE-Zeichen Holztafelbau
CE-Zeichen Nagelplattenbinder
RAL-GZ-Stahlsystembau
RAL-GZ-Holzhausbau, Fertigung & Montage
RAL-GZ-Ingenieurholzbau
RAL-GZ-Mobile Raumsysteme
RAL-GZ-Fertigkeller

Die BMF ist als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach den Landesbauordnungen für folgende Produktgruppen tätig:
  • Beidseitig bekleidete oder beplankte Wand-, Decken- und Dachelemente
  • Tragwerke mit Nagelplattenverbindungen (Nagelplattenbinder)
Auf Grundlage der Überwachung und Zertifizierung erteilen wir dem jeweiligen Herstellwerk ein Übereinstimmungszertifikat, das den Hersteller berechtigt und verpflichtet, seine Bauelemente mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zu kennzeichnen.

Mit der Anerkennung der Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. als europäische Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz besitzen wir zusätzlich die Möglichkeit, unsere Mitglieder auch im europäischen Konformitäts-Nachweisverfahren für die CE-Kennzeichnung der von Ihnen hergestellten Bauprodukte und Bausätze zu begleiten.








Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. | Flutgraben 2 | 53604 Bad Honnef | E-Mail info@guetesicherung-bau.de