Sägewerke
DIN EN 14081-1 „Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt, Tei1: Allgemeine Anforderungen“

Die DIN EN 14081-1 „Holzbauwerke– Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt, Tei1: Allgemeine Anforderungen“ befasst sich mit der Festigkeit von sortiertem Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt. Sie ist eine „harmonisierte“ Norm, das heißt durch diesen Normentyp soll für das Produkt ein einheitlicher Binnenmarkt in der EU geschaffen werden. Die Produkte, die dieser Norm entsprechen, tragen das CE-Kennzeichen. Ab 1. September 2009 ist die CE-Kennzeichnung nach DIN EN 14081-1 Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem deutschen und europäischen Markt. Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ist eine gesetzliche Verpflichtung.

Der Hersteller ist verantwortlich für die Erstprüfung des Produktes, die Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WEP), die die Konformität sicherstellen soll sowie die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch eine notifizierte Stelle. Die werkseigene Produktionskontrolle ist außerdem bei visueller Sortierung nach einer Erstinspektion mindestens einmal im Jahr von einer notifizierten Stelle zu überprüfen.

Für Listenbauholz ist eine Zertifizierung nach DIN EN 14081-1 nicht notwendig, somit darf dieses auch nicht CE-gekennzeichnet werden (nationale Sonderregelung). Keilgezinktes Bauholz und Bauholz, das mit Feuerschutzmitteln behandelt wurde, sind nicht Gegenstand dieser Norm.

Grundsätzlich ist jedes nach Festigkeit sortierte Schnittholz direkt zu kennzeichnen. Zusätzlich ist dem Lieferschein ein Begleitdokument beizufügen. Bei Latten, die im Bündel auf die Baustelle geliefert werden, kann die vollständige CE-Kennzeichnung nur auf den Begleitpapieren des Bündels aufgebracht werden.


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