
Nagelplattenbinder
Um Nagelplattenbinder auf dem europäischen Markt handeln zu können, müssen die Binder mit dem CE Zeichen von dem Hersteller gekennzeichnet sein. Um diese Kennzeichnung entsprechend der DIN EN 14250 durchführen zu können, muss dem Herstellbetrieb ein Konformitätszertifikat von einer notifizierten Stelle ausgestellt werden. Die BMF ist solch eine Stelle. Anforderungen für die Zertifizierung nach der DIN EN 14250:
- Nach der DIN EN 14250 dürfen Sie nur Holz, das nach DIN EN 14081 zertifiziert ist, einsetzen. Da die Übergangsfrist der Normen DIN 4074 und DIN EN 14081 noch bis September 2009 läuft und derzeit noch kein Sägewerk nach dieser EN Norm zertifiziert ist, kann bis zum September dieses Jahres Holz nach DIN 4074 verwendet werden. Die Qualitätsanforderungen der DIN EN 4074 entsprechen der DIN 4074. Unterschiede gibt es hier bei der Überwachung, Eigenüberwachung, Zertifizierung und Kennzeichnung. Um den Prozess zu beschleunigen, formulieren Sie gegenüber Ihrem Lieferanten schon jetzt diese Anforderungen. Die Unternehmen die die Sortierung selbst durchführen, können seit September 2007 bei der BMF die Zertifizierung beantragen.
- Hinsichtlich des Brandverhaltens kann das Bauholz für tragende Zwecke ohne weitere Prüfungen entsprechend EN 14250 Tabelle 1 als D-s2, d0 klassifiziert werden.
- Die Holzfeuchteanforderung nach EN 14250 beträgt 22 Prozent. Um diese Anforderung einzuhalten, ist generell die Verwendung künstlich getrockneten Holzes erforderlich.
- Vollholzkeilzinkungen müssen den in EN 385 festgelegten Anforderungen entsprechen. Diese Zertifizierung haben auf jedenfalls die Hersteller die Kvh nach Österreich liefern.
- Die Nagelplatten müssen die in prEN 14545 festgelegten Anforderungen erfüllen zurzeit Vornorm ist dies eine Vornorm, dass heißt, es ist noch keine CE-Kennzeichnung möglich). Bitte fordern Sie vom Plattenhersteller eine entsprechende Erklärung an.
Darüber hinaus müssen die Platten den Bemessungsunterlagen entsprechend den national gültigen Bemessungsnormen des Bestimmungslandes der Binder entsprechen. - Widerstand gegen Biologischen Befall: Für die vorgesehene Nutzung ist die Gefährdungsklasse 1 nach EN 335-2 maßgeblich. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Befallsrisiko innerhalb des Gebäudes unbedeutend ist. Im Zweifelsfall sollten nationale Fachleute befragt werden. Nationale Anforderungen an den Holzschutz sind zu berücksichtigen.
- Jedes tragende Bauteil ist mit den Angaben entsprechend EN 14250 Abschnitt 8 (CE-Zeichen) zu kennzeichnen.






