Europäisch technische Zulassung – CE-Kennzeichen
BMF als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle im europäischen Konformitätsnachweisverfahren

Mit der Anerkennung der Bundes-Gütegemeinschaft als europäische Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach § 11 des Bauproduktengesetzes haben wir die Möglichkeit geschaffen, unsere Mitglieder mit Überwachung und Zertifizierung auch im europäischen Verfahren für die CE-Kennzeichnung der von Ihnen hergestellten Bauprodukte und Bausätze zu begleiten.

Unsere Annerkennung erstreckt sich im Bereich der europäischen technischen Zulassungen (ETA) auf:
  • EN 14250 – Holzbauwerke – Produktanforderungen an vorgefertigte Fachwerkträger mit Nagelplatten
  • EN 14081-1 – Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt – Teil 1: Allgemeine Anforderungen
  • ETAG 007 – Bausätze für den Holzrahmenbau Leitlinie für die europäische technische Zulassung
  • ETAG 012 – Bausätze für Blockhäuser Leitlinie für die europäische technische Zulassung
In diesem Produktbereich sind auch vorgefertigte Wand-, Decken- und Dachelemente entsprechend der im Entwurf vorliegenden DIN EN 14 732 enthalten, die zukünftig die Grundlage für das Konformitätsnachweisverfahren für Holztafelelemente bilden soll. Herstellern, die planen bereits jetzt z.B. im Zusammenhang mit der ETAG 007 oder ETAG 012 in das europäische Nachweisverfahren einzusteigen, empfehlen wir frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen. Wir begleiten Sie dann gerne in diesem Verfahren.








Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. | Flutgraben 2 | 53604 Bad Honnef | E-Mail info@guetesicherung-bau.de