
Europäisch technische Zulassung – CE-Kennzeichen
BMF als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle im europäischen Konformitätsnachweisverfahren
Mit der Anerkennung der Bundes-Gütegemeinschaft als europäische Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach § 11 des Bauproduktengesetzes haben wir die Möglichkeit geschaffen, unsere Mitglieder mit Überwachung und Zertifizierung auch im europäischen Verfahren für die CE-Kennzeichnung der von Ihnen hergestellten Bauprodukte und Bausätze zu begleiten.
Unsere Annerkennung erstreckt sich im Bereich der europäischen technischen Zulassungen (ETA) auf:
- EN 14250 – Holzbauwerke – Produktanforderungen an vorgefertigte Fachwerkträger mit Nagelplatten
- EN 14081-1 – Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt – Teil 1: Allgemeine Anforderungen
- ETAG 007 – Bausätze für den Holzrahmenbau Leitlinie für die europäische technische Zulassung
- ETAG 012 – Bausätze für Blockhäuser Leitlinie für die europäische technische Zulassung






